Gemeindefinanzierungsgesetz 2011

Nun ist es amtlich: Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat die Klage der 60 zumeist CDU-regierten Kommunen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 abgewiesen. "Der Gesetzgeber hat seine Pflicht erfüllt", so das Resümee des Gerichtes.

Geklagt hatten die Kommunen, weil sie die gerade bei ländlichen Kommunen einbrechenden Schlüsselzuweisungen des Landes nicht hinnehmen wollten. Dabei hatte es höchstrichterlich im Vorfeld schon die Entscheidung zu Zeiten der CDU-FDP-Regierung in Düsseldorf gegeben, dass der Soziallastenansatz viel zu niedrig angesetzt war und dadurch gerade die Ruhrgebietsstädte in der Vergangenheit massiv benachteiligt gewesen waren. Die rot-grüne Landesregierung hatte im GFG 2011 diesem Richterspruch Rechnung getragen mit dem Effekt, dass die ländlichen Gemeinden wesentlich geringere Schlüsselzuweisungen erhalten. 

Was nun mit den noch anhängigen Klagen gegen die GFG´s 2012 und 2013 geschehen wird, ist noch offen. Aber zumindest zeigt dieser nun ergangene Richterspruch, dass unsere Weigerung gegen die Idee, Isselburg solle sich an der Klage beteiligen, richtig gewesen ist. Denn wir waren damals schon der Meinung, dass es nicht zu einem Verteilungskampf zwischen den NRW-Kommunen kommen dürfe. Es muss darum gehen, die Kommunen insgesamt finanziell so zu unterstützen, dass sie die ihnen gestellten Aufgaben auch finanzieren können. Das bedarf aber eines grundsätzlich überarbeiteten Finanzausgleiches zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Es muss die Devise gelten: Wer eine Aufgabe an die Kommunen einführt, muss auch für die entstehenden Kosten aufkommen. Einen ersten Schritt hat die Bundesregierung nun gestartet im Bereich der Übernahme der Sozialkosten. Welche Auswirkungen das für Isselburg haben wird, steht noch nicht fest. Aber es scheint ein erster richtiger Schritt zu sein.

Uwe Übelacker

zurück

Aktuelle Termine

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>