Auswirkungen der Deckelung der Plätze für die OGS und VHTS: Einige Kinder werden keinen Platz bekommen

Für die Eltern, die sich für einen Betreuungsplatz für ihr Kind in der OGS oder VHTS interessieren, ist diese Nachricht wohl eine gute Nachricht: Der durch die Mehrheit von CDU und FDP beschlossene Kriterienkatalog für die Zuteilung der Plätze ist mit dem Schulgesetz nicht vereinbar. Eine im Prinzip einseitig auf den Betreuungsbedarf von berufstätigen Eltern ausgerichtete Auswahl und Zuteilung entspricht nicht den Zielen der OGS. Leider bleibt es - zumindest bis jetzt - weiterhin bei einer Deckelung des Platzangebotes, wodurch im nächsten Jahr nicht alle Kinder, für die Betreuungsbedarf vorhanden ist, zum Zuge kommen werden. Zusätzlich möchte die CDU nun auch noch einführen, dass das Verteilungsverfahren jedes Jahr durchgeführt werden soll. Dies signalisierte die Fraktion in der Sitzung. Damit wäre für niemanden mehr eine längerfristige Planbarkeit möglich. Jedes Jahr könnte es dazu kommen, dass das Kind den Platz verliert - ein Unding in unseren Augen. Denn dann wäre noch nicht einmal das Ziel der CDU, die Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen, durchführbar. Jedes Jahr erneut müsste man befürchten, dass man den Job aufgeben müsste, weil das Kind plötzlich nachmittags oder in den Ferien nicht mehr betreut wäre. In der Sitzung wurde sowohl von der CDU als auch von der FDP mehrmals verdeutlicht, dass es gerade nur um die Möglichkeit gehen solle zu arbeiten und das Kind betreut zu wissen. Wer nicht arbeitet, soll vorrangig auch keinen Platz erhalten. Das würde aber auch bedeuten, dass man nur jeweils zum Anfang August einen Job annehmen könnte, da die Anmeldung und Verteilung immer nur für ein Jahr erfolgt. Wenn man zu Anmeldungsbeginn keine Arbeit hat, würde man wahrscheinlich leer ausgehen und könnte das ganze Jahr dann auch nicht damit starten. Pädagogische Gesichtspunkte sind bei dieser Vorgehensweise fast völlig ausgeblendet worden, ebenso, dass es genügend Erkenntnisse gibt, dass der Bildungserfolg in Deutschland gerade von der Herkunft und den häuslichen Rahmenbedingungen abhängt. Kinder von bildungsferneren Schichten (die häufig auf dem immer spezialisierteren Arbeitsmarkt gescheitert und damit oft arbeitslos sind) fallen so durch den Rost. Chancengerechtigkeit sieht aber anders aus, denn für die Herkunft kann das Kind nichts. Im Rahmen der Betreuungsangebote an den Grundschulen könnten aber Strukturen ausgebildet werden, damit diese Kinder ihre Defizite angehen und auf Dauer auch ausgleichen könnten. Die späteren Kosten für Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder die Qualifizierungen, um überhaupt den Anforderungen für eine Fachausbildung gerecht werden zu können, sind um ein Vielfaches höher als die heutigen Zuschüsse für die städtischen Angebote. Von daher ist es auch aus Kostengesichtspunkten geboten, ganz früh Hilfsangebote ansetzen zu lassen. Das Dilemma, vor dem nun die Schulen und die Schulleitungen stehen, ist, bei einer gedeckelten Platzzahl tatsächlich eine Auswahl treffen zu müssen. Wahrscheinlich werden nun, wenn man die Ziele der OGS betrachtet, auch Eltern, die aus Gründen der Berufsausübung auf das Angebot angewiesen sind, vor dem Problem stehen, dass eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht mehr möglich sein wird. Dieses Dilemma haben aber die Fraktionen von CDU und FDP zu verantworten, denn sowohl die SPD als auch unsere Fraktion wären nie auf die Idee gekommen, an dieser Stelle den Kostenaspekt als so gewichtig anzusehen, dass das Angebot nicht bedarfsgerecht ausgerichtet werden kann. Diese Entscheidung wird auch dazu führen, dass gerade junge Familien über den Tellerrand schauen und Isselburg den Rücken kehren müssen oder gar nicht erst in unsere Stadt ziehen, um in den Nachbarkommunen einen Betreuungsplatz zu bekommen. Ein fatales Signal...wir hoffen, dass in der nun angesetzten Sitzung im Dezember diese in unseren Augen völlig falsche Deckelung aufgehoben werden wird. Nur so wird sich unsere Stadt die Zukunftsfähigkeit erhalten.

Uwe Übelacker

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