Einwendung der Stadt nötig

Für die nächste Ratssitzung am 25.6. haben wir den Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung eingereicht, dass die Stadtverwaltung eine klare Einwendung gegen die niederländischen Pläne des Frackings formulieren und an die niederländische Regierung weiterleiten soll. Im Folgenden der Wortlaut unseres Antrages:

 

Aufnahme des TOP „Fracking-Planungen in den Niederlanden“ für die Ratssitzung am 25.06.2014

 

Sehr geehrter Herr Geukes,

für die nächste Sitzung des Rates bitte ich um die Aufnahme des oben benannten TOP.

Beschlussvorschlag: 

  1. Der Rat der Stadt Isselburg hat erhebliche Bedenken gegen die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe des Fracking-Verfahrens und lehnt daher die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit diesem Verfahren im niederländischen Grenzgebiet zu Deutschland ab. Ursächlich für die Ablehnung sind nicht einschätzbare Risiken für das Grund- und Trinkwasser, die in Isselburg zu befürchten sind. Diese Risiken sind insbesondere:
    1. der Einsatz unbekannter und zum Teil giftiger, umweltgefährdender Chemikalien.
    2. Unfälle und menschliches Versagen, die dazu führen können, dass Boden und Grundwasser verunreinigt werden und große Mengen Methan in die Atmosphäre gelangen. 
    3. fragliche Langzeitsicherheit der Rohre und Zementabdichtungen, was bspw. das Risiko einer Verunreinigung des Grundwassers durch das Frack-Fluid in der Zukunft stark erhöht.
    4. unbekannte hydrogeologische Wegsamkeiten.
    5. die Entsorgung des Flowbacks, die weiterhin ungeklärt ist. So genannte Disposalbohrungen zur Entsorgung des Flowbacks verschärfen die Risiken der Verunreinigung von Untergrund und Wasser.
    6. hoher Wasserverbrauch, der im Allgemeinen auf Oberflächengewässer, Brauchwasserbrunnen oder das lokale Trinkwassernetz zurückgreift und somit in Nutzungskonkurrenz stehen kann.
  2. Der Rat der Stadt Isselburg fordert die Verwaltung auf, sich am Verfahren der niederländischen Regierung „Strukturvision Schiefergas“ zu beteiligen und eine Einwendung basierend auf den unter 1. a. bis f. aufgeführten Punkten für die Stadt Isselburg einzureichen.

 

Erläuterung:

Grundwasser macht vor Landesgrenzen nicht halt. Da die Grundwasserleiter auf niederländischer Seite mit jenen auf deutscher Seite verbunden sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies - insbesondere auf Grund der Grenznähe der möglichen Gebiete - Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser in Nordrhein-Westfalen hätte, sollte es zu einer Verunreinigung des Grundwassers durch die Aufsuchung oder Gewinnung von unkonventionellem Erdgas kommen.

Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1. Deshalb dürfen Trink- und Grundwasser nicht gefährdet werden. Es muss gesichert sein, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grund- und Trinkwassers in Isselburg und Nordrhein-Westfalen durch die Vorhaben in den Niederlanden ausgeschlossen ist.

zu a.: 

Gutachten weisen darauf hin, dass die Datenlage über eingesetzte Frack-Fluide und die Kennzeichnung in Sicherheitsdatenblättern bezüglich Konzentration, Identität und der Auswirkungen im Zusammenspiel und auf die Umwelt erheblich Informationsdefizite aufweisen. Einige der den Gutachtern bekannten Frack-Additive konnten als toxisch klassifiziert werden. 

Zu c.: 

Besonders gravierend erscheinen Aussagen zur Langzeitbetrachtung der Barrieren, also der Zementierung und Verrohrung, die vor allem zum Schutz der Wasserhorizonte notwendig sind. Zwar wird nicht damit gerechnet, dass es zu einem Versagen der technischen Komponenten während des Frack-Vorgangs kommt, im Laufe der Zeit muss jedoch mit einem Versagen gerechnet werden.

Zu d.: 

Da ein Teil der Frackflüssigkeit im Untergrund verbleibt, ist es wichtig, dass das Deckgebirge nicht durchlässig ist und es keine Verbindung zwischen gasführenden Schichten und grundwasserführenden Schichten gibt, um einen Eintrag der Chemikalien und anderer Substanzen in das Grundwasser ausschließen zu können. Da es sehr unterschiedliche geologischen Bedingungen gibt, ist eine Einzelfallbetrachtung dringend notwendig, um Risiken ausschließen zu können. Die Frage der geologischen Verhältnisse ist schon deshalb eine entscheidende, weil die Distanz zwischen den wasserführenden Schichten und den gasführenden Schichten sehr unterschiedlich sein kann. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass durch den Einsatz von Fracking Wegsamkeiten zwischen den gasführenden Schichten und den grundwasserführenden Schichten geschaffen werden. Denn die Risse, die im Gestein durch den Einsatz von Fracking entstehen, können sich je nach Gegebenheit im Gestein weiter ausbreiten, als dies beabsichtigt war.

Zu e.:

Flowback wird das mit dem Gas an die Oberfläche geförderte Gemisch aus Lagerstättenwasser und Frackflüssigkeit genannt. Im Lagerstättenwasser können sich in den tiefen Schichten natürlich vorkommende, aber giftige Stoffe, wie z.B. Arsen, Quecksilber oder auch radioaktive Partikel befinden. Bisher gibt es noch keine technischen Entsorgungsstandards, die eine umweltgerechte Entsorgung der einzelnen Bestandteile des Lagerstättenwassers beinhalten. Disposalbohrungen erfüllen die Kriterien für eine umweltgereichte und nachhaltige Entsorgung nicht.

Zu f.:

Abhängig von der Bohrstelle wird viel Wasser benötigt. Dies wird dem Wasserkreislauf zum Teil permanent entzogen.

 

Uwe Übelacker

(Fraktionsvorsitzender)

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